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Staatliche Förderung für den Kauf von CO2-Ampeln

Aktualisiert: 26. Sept. 2022

Hinweis: Dieser Artikel stammt aus dem Jahr 2020 und bezieht sich lediglich auf das Bundesland Bayern.

Aktuell wird der Kauf noch gefördert in: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen


Um den Schulbetrieb möglichst unterbrechungsfrei am Laufen zu halten, stellen die Landesregierungen ihren Schulen vermehrt nicht nur für Behelfsmasken und bauliche Maßnahmen, sondern auch für technische Maßnahmen finanzielle Hilfen zur Verfügung.


Um sowohl Schülerschaft wie auch Kollegium effektiv schützen zu können, muss gerade in den Herbst- und Wintermonaten ein ausreichender Austausch der Innenraumluft gewährleistet sein. (Mehr zur Thematik an dieser Stelle.) Damit die Schulen diese finanzielle Herausforderung nicht alleine gegenüberstehen, haben die Bundesländer seit den Sommerferien nach und nach Gelder zur Förderung entsprechender Maßnahmen bereitgestellt. Damit sind die Beschaffung von Behelfsmasken genauso wie bauliche Veränderungen an den Fenstern gemeint, aber eben auch der Erwerb von technischen Gerätschaften – sowohl zur CO2-Überwachung wie auch zur Luftreinigung.


CO2-Messgeräte – hierunter vor allem CO2-Ampeln – sind dabei mitunter eingeschlossen, sofern sie den entsprechenden Förderrichtlinien genügen. Bayern hat als erstes Bundesland eine Förderung exklusiv für technische Hilfsmittel (CO2-Ampeln und Luftreiniger) ins Leben gerufen, die an konkrete technische Voraussetzungen geknüpft ist.


Die Zuwendungsvoraussetzungen in Bayern lauten:

- CO2 als Messgröße

- Schwellwerte für eine „gelbe Stufe“ (es sollte gelüftet werden) und eine „rote Stufe“ (es muss gelüftet werden), in Bayern zum Beispiel 1000 ppm für gelb und 2000 ppm für rot

- Ein entsprechend großer Messbereich (bspw. mindestens 3000 ppm)

- Alarmierungsfunktion (entweder optisch durch LED oder Display und/oder akustisch)


Unsere Produkte DKCO2-Light, DKCO2-MiniLight, tSENSE, eSENSE FAI und AZ 7755 entsprechen diesen Anforderungen und sind somit förderungsfähig – nicht nur in Bayern!


Welches Produkt für Sie das richtige ist, entnehmen Sie bitte der Feature-Übersicht oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten.



Quelle:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7115/lueften-in-schulen.html

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